Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Stadt Schweinfurt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
97420 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: poststelle@schweinfurt.de
De-Mail: stadt-schweinfurt@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=90887086388Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90887086388Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 51-0
Fax: +49 9721 51-266
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024