Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Frankenmuther Str. 2 d
91710 Gunzenhausen
Kontakt
E-Mail: poststelle@vggunzenhausen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92440764793Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92440764793Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9831 6774-0
Fax: +49 9831 6774-26
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024