Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Gemeinde Muhr a.See
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rosenau 1
91735 Muhr a.See
Kontakt
E-Mail: gemeinde@muhr-am-see.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62885882648Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9831 61956-0
Fax: +49 9831 61956-30
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024