Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

    Beschreibung

    Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

    Ansprechpartner

    Stadt Abenberg - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stillaplatz 1

    91183 Abenberg

    Postfachadresse

    Postfach 8

    91183 Abenberg

    Kontakt

    E-Mail: bauverwaltung@stadt-abenberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2218343282218Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9178 9880-40

    Fax: +49 9178 9880-80

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English