Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Stadt Abenberg - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 8
91183 Abenberg
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@stadt-abenberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2218343282218Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9178 9880-40
Fax: +49 9178 9880-80
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024