Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn - Geschäftsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Str. 2
90587 Veitsbronn
Kontakt
E-Mail: geschaeftsleitung@veitsbronn.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/756737597866Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 75208-22
Fax: +49 911 75208-38
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024