Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Stadt Langenzenn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn
Öffnungszeiten
Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: poststelle@langenzenn.de
De-Mail: poststelle@langenzenn.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29553482447Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9101 703-0
Fax: +49 9101 703-900
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024