Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hannberger Str. 5
91093 Heßdorf
Kontakt
E-Mail: info@hessdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76996311795Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9135 73739-0
Fax: +49 9135 73739-10
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024