Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Schirnding
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 5
95706 Schirnding
Kontakt
E-Mail: info@vg-schirnding.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92996199819Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9233 7711-0
Fax: +49 9233 7711-38
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024