Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Markt Ebensfeld - Haupt-, Personal- und Versicherungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rinnigstr. 6
96250 Ebensfeld
Öffnungszeiten
Mo 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@ebensfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/623182743851Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9573 9608-0
Fax: +49 9573 9608-30
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024