Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Gemeinde Hallerndorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Von-Seckendorf-Str. 10
91352 Hallerndorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@hallerndorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/68552859581Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9545 4439-0
Fax: +49 9545 4439-199
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024