Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

    Beschreibung

    Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

    Ansprechpartner

    Sonstige Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3

    96253 Untersiemau

    Postanschrift

    Rathausplatz 3

    96253 Untersiemau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/634068989908Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9565 6166-0

    Fax: +49 9565 6166-16

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English