Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

    Beschreibung

    Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

    Ansprechpartner

    Stadt Seßlach - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 98

    96145 Seßlach

    Postanschrift

    Marktplatz 98

    96145 Seßlach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bernd.vogt@sesslach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/236296329798Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9569 9225-13

    Fax: +49 9569 980808

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English