Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
sonstige Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Frankenstraße 3
96486 Lautertal
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/309406695814Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 8620-0
Fax: +49 9561 8620-0
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024