Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 13, Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Schloß 6
96170 Lisberg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochs nach Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauamt@vg-lisberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/999290638920Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9549 9897-0
Fax: +49 9549 9897-70
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024