Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-neunburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69551802809Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69551802809Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9672 9205-0
Fax: +49 9672 9205-15
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024