Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

    Beschreibung

    Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Tiefenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 42

    84184 Tiefenbach

    Postanschrift

    Hauptstr. 42

    84184 Tiefenbach

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeindetiefenbach@tiefenbach-gemeinde.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=73218793739Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73218793739Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8709 9211-0

    Fax: +49 8709 9211-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English