Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Markt Röhrnbach - Bauamt (Bautechnik)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
94133 Röhrnbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Büros sind auch außerhalb dieser Öffnungszeiten besetzt. Es empfiehlt sich eine Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/410956173945Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8582 9609-0
Fax: +49 8582 9609-92
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024