Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Weilheimer Str. 1-3
82402 Seeshaupt
Kontakt
E-Mail: info@vg-seeshaupt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94329523821Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8801 9071-0
Fax: +49 8801 2427
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024