Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 4
86975 Bernbeuren
Kontakt
E-Mail: vgem@bernbeuren.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=68996367783Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/68996367783Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8860 9101-0
Fax: +49 8860 9101-15
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024