Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

    Beschreibung

    Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nußdorf a.Inn - 10 - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Brannenburger Str. 10

    83131 Nußdorf a.Inn

    Postanschrift

    Brannenburger Str. 10

    83131 Nußdorf a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@nussdorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/530287971978Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8034 9079-0

    Fax: +49 8034 9079-917

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English