Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Behörde
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wasserburger Straße 11
83123 Amerang
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5526094799514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8075 9197-0
Fax: +49 8075 9197-19
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024