Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Gemeinde Weil - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Landsberger Str. 15
86947 Weil
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: hauptamt@weil.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/240738409849Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8195 9313-0
Fax: +49 8195 9313-30
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024