Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Dachau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1869
85208 Dachau
Kontakt
E-Mail: stadt@dachau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76553503442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8131 75-0
Fax: +49 8131 75-299
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024