Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Unterneukirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 11
84579 Unterneukirchen
Kontakt
E-Mail: info@unterneukirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64773941827Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8634 9882-0
Fax: +49 8634 9882-22
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024