Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Stadt Rosenheim - Dezernat V - Stadtwerke Rosenheim, GmbH & Co KG
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
83013 Rosenheim
Kontakt
E-Mail: kundenzentrum-stadtwerke@swro.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/605515150871Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 365-2626
Fax: +49 8031 365-2099
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024