Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

    Beschreibung

    Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenheim - Dezernat V - Stadtwerke Rosenheim, GmbH & Co KG

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayerstr. 5

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    83013 Rosenheim

    Kontakt

    E-Mail: kundenzentrum-stadtwerke@swro.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/605515150871Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 365-2626

    Fax: +49 8031 365-2099

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English