Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Beschreibung
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Markt Erkheim - 1. Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktstr. 1
87746 Erkheim
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 11:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 11:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 11:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/102404294866Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8336 8053570
Fax: +49 8336 80535750
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kosten
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024