Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Beschreibung
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) - Kämmerin
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rittlen 6
86381 Krumbach (Schwaben)
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen können auch Zeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: barbara.fetschele@vg-krumbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/921178557941Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8282 88996-0
Fax: +49 8282 88996-22
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kosten
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024