Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
    99098006005000

    Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

    Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden. 

    Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

    Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

    Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Schweinfurt - Hochbauamt (SG 11)LRA SW

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrammstr. 1
    97421 Schweinfurt

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    Postanschrift

    Postfach 1450
    97404 Schweinfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hochbauamt@lrasw.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=4513398194339Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4513398194339Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 55-78387

    Fax: +49 9721 55-387

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    Sprachversion

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    Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen

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    Hausanschrift

    Brunnengasse 5
    97447 Gerolzhofen

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    Brunnengasse 5
    97447 Gerolzhofen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: vgem@gerolzhofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91107440791Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9382 607-0

    Fax: +49 9382 607-50

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Voraussetzungen

    Über die Voraussetzungen, die für die Nutzung einer Sportstätte erfüllt sein müssen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Benutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

    Über die Möglichkeit der Nutzung wird im Rahmen ihrer Widmung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten entschieden. 

    Fristen

    Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Kosten

    Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 30.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English