Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

    Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Balthasar-Neumann-Str. 14

    97353 Wiesentheid

    Postanschrift

    Balth.-Neumann-Str. 14

    97353 Wiesentheid

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Das Bürgerbüro ist donnerstags bis 18.00 Uhr erreichbar. Die Kommunale Verkehrsüberwachung mittwochs von 10.00-12.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@wiesentheid.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/690186124778Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9383 9735-0

    Fax: +49 9383 9735-700

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Kosten

    Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English