Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

    Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Mainaschaff

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 10-12

    63814 Mainaschaff

    Postanschrift

    Hauptstr. 10-12

    63814 Mainaschaff

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerbüro:

    Mo  08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Di   08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Mi   08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Do  08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Fr   08:00 Uhr - 12:00 Uhr  

    Bürgermeister-Sprechstunde:

    Do  16:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Terminvereinbarung unter Tel. 06021/705-11

    Kontakt

    E-Mail: gde@mainaschaff.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18663736632Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 705-0

    Fax: +49 6021 705-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Kosten

    Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English