Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

    Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Wiesau - Haupt- und Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    95676 Wiesau

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    95672 Wiesau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ist für eine Vorsprache im Rathaus Wiesau ein Termin erfoderlich.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@wiesau.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/606964601763Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9634 9200-0

    Fax: +49 9634 2511

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Kosten

    Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English