Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Beschreibung
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-neunburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69551802809Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69551802809Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9672 9205-0
Fax: +49 9672 9205-15
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald - Kindertagesstätten, Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9192500891117Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9672 9205-0
Fax: +49 9672 9205-15
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kosten
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.02.2025