Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Beschreibung
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 40
92515 Schwarzenfeld
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@schwarzenfeld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43996192821Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43996192821Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9435 309-0
Fax: +49 9435 309-227
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
- Benutzungsordnung Mehrzweckhalle im Sportpark
- Auflagen und Hinweise zur Nutzung der Mehrzweckhalle im Sportpark
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Kosten
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Schwarzenfeld (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld am 15.02.2024