Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

    Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    93167 Falkenstein

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    93167 Falkenstein

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Um unnötige Wartezeiten für unsere Bürger zu vermeiden bzw. zu verkürzen, erledigen wir zeitintensive Anliegen für Sie im Rathaus in Falkenstein außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

    Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter der Telefonnummer 09462/9422-0. Nutzen Sie bitte auch unsere Online-Services!

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-falkenstein.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=23329670790Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23329670790Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9462 9422-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Kosten

    Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English