Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Beschreibung
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Sulzbach-Rosenberg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1254
92230 Sulzbach-Rosenberg
Kontakt
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De-Mail: stadt.sulzbach-rosenberg@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=60997823469Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60997823469Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9661 510-0
Fax: +49 9661 4333
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kosten
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.05.2024