Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Beschreibung
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Hinweise für Sonstiges (092740184000): Ergänzung: Stadt Vilsbiburg
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Vilsbiburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stadtplatz 26
84137 Vilsbiburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadt@vilsbiburg.de
De-Mail: stadt@vilsbiburg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=87108868483Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87108868483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8741 305-0
Fax: +49 8741 305-555
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kosten
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Sonstiges (092740184000): Ergänzung: Stadt Vilsbiburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Vilsbiburg am 27.09.2024