Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.
Beschreibung
Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 27
83537 Pfaffing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-pfaffing.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=05774004814Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05774004814Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8076 9198-0
Fax: +49 8076 9198-13
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kosten
Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024