Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

    Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Oberschleißheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Freisinger Str. 15

    85764 Oberschleißheim

    Postfachadresse

    Postfach 1163

    85758 Oberschleißheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mittwoch ist das Rathaus ganztägig geschlossen, dafür ist das Bürgerbüro im Bürgerzentrum am Mittwoch von 14.00 bis 16.30 Uhr geöffnet
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@oberschleissheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07774690666Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 315613-0

    Fax: +49 89 315613-21

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Kosten

    Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English