Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Online-Dienst
Buchungsplattform zur externen Nutzung von Sportstätten des Landkreises; Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Beschreibung
Der Landkreis gibt seine Sportstätten zur externen Nutzung frei. Die Buchung und Abrechnung erfolgt über die Plattform Locaboo.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 13 - HauptverwaltungLRA TÖL
Adresse
Hausanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: hauptamt@lra-toelz.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=1843882019494Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1843882019494Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-128
Fax: +49 8041 505-303
Gemeinde Egling
Adresse
Hausanschrift
Rathausstr. 2
82544 Egling
Postanschrift
Rathausstr. 2
82544 Egling
Kontakt
E-Mail: gemeinde@egling.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57997494540Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8176 9312-0
Fax: +49 8176 9312-12
Internet
Voraussetzungen
Über die Voraussetzungen, die für die Nutzung einer Sportstätte erfüllt sein müssen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Benutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Über die Möglichkeit der Nutzung wird im Rahmen ihrer Widmung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten entschieden.
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Die "Buchungsplattform zur externen Nutzung von Sportstätten des Landkreises" erreichen Sie direkt über die oben angeordnete Schaltfläche.
Zusätzlich finden Sie den Verweis zu unserer Themenseite "Externe Nutzung von Sportstätten des Landkreises" unter den weiterführenden Links.
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kosten
Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Externe Nutzung von Sportstätten des Landkreises (Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)Der Landkreis gibt seine Sportstätten zur externen Nutzung frei. Die Buchung und Abrechnung erfolgt über die Plattform Locaboo. Informationen, Hilfe, Satzungen, Nutzungsvertrag
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 30.01.2026
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 20.03.2026