Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
    99098006005000

    Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

    Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

    Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden. 

    Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

    Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

    Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

    Online-Dienst

    Buchungsplattform zur externen Nutzung von Sportstätten des Landkreises; Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    ID: L100042_137452.-181706

    Beschreibung

    Der Landkreis gibt seine Sportstätten zur externen Nutzung frei. Die Buchung und Abrechnung erfolgt über die Plattform Locaboo.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 13 - HauptverwaltungLRA TÖL

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1
    83646 Bad Tölz

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1
    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@lra-toelz.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=1843882019494Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1843882019494Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-128

    Fax: +49 8041 505-303

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Egling

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 2
    82544 Egling

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Rathausstr. 2
    82544 Egling

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@egling.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57997494540Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8176 9312-0

    Fax: +49 8176 9312-12

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Über die Voraussetzungen, die für die Nutzung einer Sportstätte erfüllt sein müssen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Benutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

    Über die Möglichkeit der Nutzung wird im Rahmen ihrer Widmung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten entschieden. 

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Die "Buchungsplattform zur externen Nutzung von Sportstätten des Landkreises" erreichen Sie direkt über die oben angeordnete Schaltfläche.

    Zusätzlich finden Sie den Verweis zu unserer Themenseite "Externe Nutzung von Sportstätten des Landkreises" unter den weiterführenden Links.

    Fristen

    Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

    Kosten

    Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 30.01.2026

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 20.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English