Wertstoffe Entsorgung / Gewerbemüll Entsorgung / Elektroschrott Entsorgung

    Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

    Beschreibung

    Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

    Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

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    Ansprechpartner

    Stadt Neusäß

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 28

    86356 Neusäß

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    86344 Neusäß

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Donnerstag zusätzlich im Einwohnermeldeamt: 08:00 bis 16:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadt@neusaess.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20664422484Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 4606-0

    Fax: +49 821 4606-19191

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024

    Stichwörter

    Hausmüll, Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof

    Sprachversion

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