Hausmüll Entsorgung

    Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

    Beschreibung

    Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

    Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederwerrn - Grünpflege; allgemeine Bauhofarbeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweinfurter Str. 54

    97464 Niederwerrn

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    97462 Niederwerrn

    Öffnungszeiten

    Di 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr


    Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.

    Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bauhof@niederwerrn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0155871435517Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0

    Fax: +49 9721 4999-99

    Internet

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    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Niederwerrn - Elektro; Schreinerarbeiten; Spielplatzkontrollen

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    Schweinfurter Str. 54

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    Postfach 1151

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    Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr


    Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.

    Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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    Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.


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    Gemeinde Niederwerrn - Häckselplatz; Entsorgung; Kontrolle Beisetzungen

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    Gemeinde Niederwerrn

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@niederwerrn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19219171658Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0

    Fax: +49 9721 4999-99

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.10.2024

    Stichwörter

    Hausmüll, Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof

    Sprachversion

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