Reisepass Ausstellung

    Reisepass; Beantragung

    Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.

    Beschreibung

    Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!

    Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

    Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:

    • vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
    • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
    • vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr

    Hinweise:

    • Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
    • Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen.
    • Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
    • Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Bearbeitungsdauer") nicht (mehr) möglich ist.
    • Seit 01.03.2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt.

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung des Passes ist die Gemeinde zuständig, in der Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind.

    Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde. 

    Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Hinweis:

    Bei der Stadt Erlangen sind keine Termine erforderlich (anders als im Text des Ministeriums dargestellt – siehe oben).

    Bürger*innen können zu den Öffnungszeiten des Bürgerservice ohne Termin vorsprechen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Pass- und Ausweiswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


     

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: passwesen@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9268873794511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-1615

    Fax: +49 9131 86-2692

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
    • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
    • bei Passbewerbern unter 18 Jahren:

      bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll

    • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
    • Nachweise bei vorläufigem Reisepass:

      bei der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können die Passbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
    • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (z. B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
    • Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
    • Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Sie benötigen ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!

    Bearbeitungsdauer

    Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!

    Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.

    In Eil- und Notfällen kann der Reisepasse im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

    Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.

    Kosten

    • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
    • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR ab 01.01.2024
    • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
    • Änderung eines Passes/vorläufigen Passes (nur Größe und/oder Augenfarbe): 6,00 EUR (Wohnortänderung gebührenfrei)
    • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
    • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR

    Verdoppelung der Gebühren:

    • Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
    • Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Die Nutzung des Terminals kostet bei der Antragstellung im Bürgeramt vier Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Sie können das Lichtbild im Rathausfoyer an unserem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und elektronisch an das Bürgeramt übermitteln.
    Ein gedrucktes Bild erhalten Sie in diesem Fall nicht.


    Der Antrag wird am Serviceschalter für Sie gedruckt. Ein Formular ist nicht erforderlich.
    Zur Überprüfung der Namensführung bitte die letzte Personenstandsurkunde vorlegen, sofern dies nicht bei Ihrer Anmeldung bereits geschehen ist.

    Je nach Familienstand ist dies:
    • bei Ledigen: die Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
    • bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten

    Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist gegebenenfalls durch eine Einbürgerungsurkunde nachzuweisen.
    Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Reisepasses ist schriftlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bringen Sie bitte das Duplikat mit.

    Bei der Abholung: Bitte legen Sie den Abholschein und gegebenenfalls den alten Reisepass zur Entwertung vor. Die Abholung ist auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, der sich ausweisen muss, möglich. Die Vollmacht können Sie mit Hilfe des Abholscheins erteilen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.06.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 15.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

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