öffentlicher Personennahverkehr Förderung

    Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

    Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

    Beschreibung

    Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

    Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Miltenberg (LRA MIL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenstr. 2

    63897 Miltenberg

    Postfachadresse

    Postfach 1560

    63885 Miltenberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mil.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75998068416Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9371 501-0

    Fax: +49 9371 50179-270

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Faulbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 121

    97906 Faulbach

    Postanschrift

    Hauptstr. 121

    97906 Faulbach

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@faulbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65997438552Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9392 9282-0

    Fax: +49 9392 9282-22

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English