Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Neunkirchen a.Sand
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hirtenweg 2-4
91233 Neunkirchen a.Sand
Kontakt
E-Mail: info@neunkirchen-am-sand.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17219185655Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9123 9717-0
Fax: +49 9123 9717-17
Internet
Landratsamt Nürnberger Land - SG 35 - Personennahverkehr (LRA LAU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91205 Lauf a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: oepnv@nuernberger-land.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/664079279686Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9123 950-0
Fax: +49 9123 950-8009
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024