öffentlicher Personennahverkehr Förderung
Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Schwabach - Sozialleistungen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2120
91124 Schwabach
Kontakt
E-Mail: sozialamt@schwabach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6504099853503Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9122 860-275
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2023