Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Hof - Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung (LRA HO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3260
95004 Hof
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kreisentwicklung@landkreis-hof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6853517541321Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 57-0
Fax: +49 9281 58-340
Gemeinde Köditz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Talstr. 2
95189 Köditz
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@gemeinde-koeditz.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40886036615Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40886036615Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 7066-0
Fax: +49 9281 7066-66
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024