Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
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Ansprechpartner
Gemeinde Pettstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 10
96175 Pettstadt
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@pettstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31219087676Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9502 4906-0
Fax: +49 9502 4906-20
Internet
Landratsamt Bamberg - Fachbereich 53.1 - Öffentlicher Personennahverkehr (LRA BA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
96045 Bamberg
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Infothek Montag - Mittwoch: 7:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr Freitag 12:00 - 14:00 Uhr Im Breich Staatsangehörigkeitswesen, Sozialhilfe, Ausländer- und Asylrecht nur nach Terminvereinbarung. Terminvereinbarung: Wir wollen Ihnen gezielt helfen. Deshalb können Sie in vielen Bereichen Termine vereinbaren. Termine haben Vorrang und sind grundsätzlich bis 18:00 Uhr möglich.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/552741825775Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 85-174
Fax: +49 951 85-8174
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024