öffentlicher Personennahverkehr Förderung

    Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

    Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

    Beschreibung

    Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

    Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Pettstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 10

    96175 Pettstadt

    Postanschrift

    Kirchplatz 10

    96175 Pettstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@pettstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31219087676Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9502 4906-0

    Fax: +49 9502 4906-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Bamberg - Fachbereich 53.1 - Öffentlicher Personennahverkehr (LRA BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 23

    96052 Bamberg

    Postanschrift

    96045 Bamberg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr


    Infothek Montag - Mittwoch: 7:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr Freitag 12:00 - 14:00 Uhr Im Breich Staatsangehörigkeitswesen, Sozialhilfe, Ausländer- und Asylrecht nur nach Terminvereinbarung. Terminvereinbarung: Wir wollen Ihnen gezielt helfen. Deshalb können Sie in vielen Bereichen Termine vereinbaren. Termine haben Vorrang und sind grundsätzlich bis 18:00 Uhr möglich.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/552741825775Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 85-174

    Fax: +49 951 85-8174

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English