öffentlicher Personennahverkehr Förderung

    Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

    Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

    Beschreibung

    Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

    Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Cham - Mobilität - ÖPNV (LRA CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    93413 Cham

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 6

    93413 Cham

    Kontakt

    E-Mail: oepnv@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0184216820491Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9971 78-480

    Fax: +49 9971 845-480

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Weiding

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    93495 Weiding

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    93495 Weiding

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@weiding.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33218373830Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9977 9411-0

    Fax: +49 9977 9411-33

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English