öffentlicher Personennahverkehr Förderung
Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Eichstätt - SG 21 - Mobilität, ÖPNV und Schulwesen (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Residenzplatz 2
85072 Eichstätt
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ei.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9810656646500Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 70-0
Fax: +49 8421 70-1305
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024