Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
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Stadt Bad Tölz
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91331294439Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 17.07.2024